WIE WERDE ICH MITGLIED?

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.

Das Eintrittsgeld beträgt z.Zt. 50,00 € und ist bei Aufname zu entrichten.

Ein Anteil beträgt 155,00 €. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, mindestens zwei Anteile(Pflichtanteile) zu übernehmen.

Weitere Anteile werden fällig, sobald das Mitglied eine Wohnung anmietet. Die Höhe der weiteren Anteile richten sich in der Regel nach der Wohnungsgröße sowie der Ausstattung. Weitere Anteile können freiwillig erworben werden.

Beispiele:

Für eine Wohnung mit einer Größe von bis zu 39 qm werden in der Regel insgesamt 4 Anteile à 155,00 €, insgesamt also 620,00 € fällig. Für eine Wohnung mit einer Größe von bis zu 49 qm werden in der Regel insgesamt 5 Anteile à 155,00 €, insgesamt also 775,00 € fällig.


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